Folgende Basis-Schutzmaßnahmen gelten ab 28. April:
- die Maskenpflicht im ÖPNV
- die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
- 3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
Das wars! Einen entspannten Sommer uns!
Herzlichst Anja und Christoph!