Corona-Maßnahmen ab 28.04.2022

Folgende Basis-Schutzmaßnahmen gelten ab 28. April:

  • die Maskenpflicht im ÖPNV
  • die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
  • 3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen

Das wars! Einen entspannten Sommer uns!

Herzlichst Anja und Christoph!