Das Oberverwaltungsgericht M-V hat die flächendeckende Hotspotregelung in M-V aufgehoben, daher gilt nun:
Somit entfällt:
- das Abstandsgebot im öffentlichen Raum insbesondere in Innenbereichen
- die allgemeine Maskenpflicht im Innenbereich
- die Möglichkeit von 2G und 2G+ Optionsmodellen
- die Maskenpflicht im Innenbereich im Einzelhandel, bei Dienstleistungen und körpernahen Dienstleistungen, bei therapeutischen und pflegerischen Angeboten, bei Freizeitangeboten und in der Gastronomie.
Nicht aufgehoben wurde dagegen die Maskenpflicht z.B. bei Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Messen oder Beherbergung.
Das 3G-Erfordernis bei Anreise von Ungeimpften bei Beherbergungsangeboten hat nach wie vor Bestand ebenso wie die 2G+ Verpflichtung bei Clubs und Diskotheken.
Ab dem 28.04.2022 gelten somit nur noch die im Infektionsschutzgesetz geregelten sogenannten Basisschutzmaßnahmen, wie z.B. die Maskenpflicht im ÖPNV, 3G Pflichten in Krankenhäusern oder aber Maskenpflichten in Arztpraxen, Tageskliniken etc., sofern eine Gefahr für vulnerable Gruppen besteht.
Habt Ihr Fragen? Ruft uns gern an….wir denken, es wird ein entspannter Sommer bezüglich Corona und freuen uns auf Euch, Anja und Christoph.