Noch gelten in M-V folgende Corona-Beschränkungen:
Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:
- im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
- im ÖPNV
- im Dienstleistungsgewerbe
- bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
- bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
- in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
- bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
- bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
- bei Veranstaltungen
- beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
- in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
- im Bereich der touristischen Beherbergung/ außer FeWo/FeHaus
- bei Trauungen und Beisetzungen
- Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien
Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).
Bei Urlauberanreise gilt 3G, dass bedeutet:
Ein tagesaktueller Testnachweis ist einmalig bei der Ankunft bzw. vor dem Einchecken vorzulegen, soweit die beherbergte Person nicht geimpft oder genesen ist (3G-Erfordernis).
Bei Fragen, ruft uns gern vor Anreise an!
Liebe Grüße von Anja und Christoph